Die SVS bietet den Kindern eine Atmosphäre, in der es vollkommen respektiert ist und die Dinge selbst verantwortlich in die Hand nehmen kann.
1. Demokratie
Sie schützt das Recht und die Fähigkeit, individuelle Entscheidungen auf dem Schulgelände täglich selber zu treffen, ohne dass die Mitschüler sich dadurch gegenseitig stören oder behindern (physisch oder psychisch). Sie basiert auf der Grundlage des gleichen Respekts für alle Mitglieder der Gesellschaft. Daraus ergibt sich das gleichberechtigte Mitspracherecht.
2. Freiheit
Durch Freiheit können Lernprozesse dem Kindesalter gemäss ungestört, natürlich und umfassend stattfinden.
Freiheit wird durch zuverlässig und diszipliniert gehandhabte Demokratiestrukturen geregelt und zum alltäglich erlebten Wert. Sie zwingt dazu, entscheiden zu lernen, was man tun will, jeden Tag.
3. Altersdurchmischung
a) Vorbild
Jedes Kind ist gleichermassen lernend und lehrend (Nachahmung und Vorbild)
Lernprozesse finden natürlicherweise ununterbrochen als unversiegbare Quelle zwischen den Kindern statt.
b) Auswahl
Es bilden sich spontan, freiwillig und flexibel, Interessengruppen, Altersgruppen und Freundschaftsgruppen mit kleinen und grossen Altersunterschieden (nahe und entfernte Entwicklungszonen).
Je grösser die Anzahl der eingeschriebenen Kinder, desto nützlicher ist die Schule für sie, weil sie dadurch für ihre individuellen Interessen und Entwicklungsphasen immer Mitspieler*innen finden können.
4. Schulversammlung (SV)
- Ist Schulleitung und Gesetzgeber
- 1 Stimme pro anwesende Person, 1x wöchentlich.
- Alle Entscheidungen zur Organisation und Pflege der Schule werden durch die Teilnehmenden an der SV getroffen;
- die Teilnahme an der SV ist freiwillig, Beschlüsse gelten jedoch für alle.
5. Regeln
Regeln werden an Schulversammlung beantragt, besprochen, demokratisch angenommen, abgelehnt, abgeändert oder abgeschafft.
Gegenüber Regelbruch kann Klage beim Justizkomitee eingereicht werden.
Die Regeln bedeuten Sicherheit und Schutz der persönlichen Freiheit im Zusammenleben der SchülerInnen.
6. Justizkomitee
Irren ist menschlich, deshalb geben Regeln Orientierung. Aber Regeln und regelbildende Strukturen (SV) machen nur Sinn, wenn deren „Nicht-Einhaltung“ auch geahndet werden kann. Das Justizkomitee besteht aus demokratisch gewählten Delegierten der Schule (Lehrer*innen und Schüler*innen).
7. Lehrer*innen/ Mitarbeiter*innen
- schützen die Strukturen von Freiheit und Demokratie, damit die Kinder in ihrem Lernfluss (Flow) bleiben können.
- sind Ansprechpersonen für die Anliegen der Kinder.
- sie haben keine Macht über die Kinder, und können ihnen nicht sagen, was sie tun sollen.
- sie bewerten die Kinder niemals; das Urteilsvermögen des Kindes wird unterstützt statt missachtet.
- Lehrer*innen/ Mitarbeiter*innen werden an der Jahresversammlung demokratisch bestätigt oder abgewählt (keine Festanstellung).
8. Liegenschaft
Grosses Haus (mind. 20 Zimmer) mit 2-3 ha Umschwung:
die Kinder können sich in ihrem Bewegungsbedürfnis und ihren Tätigkeitsfeldern grosszügig bewegen, drinnen und draussen.